AGB'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen Firmen Event GmbH
1. Anlassort und Anlass-Datum
Räumlichkeiten nach Absprache
Zeitrahmen:
2.1 Detailinformationen - Planungsgrundlage
Für den Anlass wichtige Angaben wie Menu- und Weinauswahl, Bestuhlungswünsche, Tisch- und Saaldekoration, technische Hilfsmittel sowie der zeitliche Ablaufplan sind 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bekannt zu geben bzw. mit dem Eventleiter zu besprechen.
2.2 Teilnehmerzahl und Verrechnung
Die definitive Personenzahl muss uns 10 Tage vor Ihrem Anlass schriftlich mitgeteilt werden. Danach gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, können wir für die zusätzlich verlangten Mengen nicht garantieren. Die dadurch entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Die konsumierten Getränke gelten als bestellt und sind ohne Ausnahme so bezahlen, wie Sie auf der von Firmen Event GmbH ausgestellten Rechnung aufgeführt sind.
3. Geringfügige Änderungen
Die Firmen Event Gmb Hbehält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern.
4. Beizug eines Dritten
Die Firmen Event GmbH ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen.
5. Vermittlung - Organisation
Firmen Event GmbH bietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen, Dekoration,Mobiliar und die Erstellung des Raumkonzeptes.
Den Vertrag schliesst Firmen Event Gmb Hjedoch mit den Künstlern, Musikern, etc. direkt ab.
Gerne übernimmt die Firmen Event Gmb Hdie Organisation eines Künstlers nach Kundenwunsch. Sie erhebt dafür eine Organisationsgebühr in der Höhe von 12% der anfallenden Kosten.
5 . 1. Vermittlung von Räumlichkeiten
Firmen Event GmbH sucht die passende Lokalität für den Kunden aus. In diesem Falle wird der Vertrag direkt mit dem Vermieter abgeschlossen.
5.2. Feuerpolizei
Der Veranstalter verpflichtet sich die feuerpolizeilichen Regelungen der jeweiligen Räumlichkeiten einzuhalten. Alle Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege müssen stets frei sein. Feuer-Fehlalarme, ausgelöst durch den Veranstalter, gehen vollumfänglich zu seinen Lasten. Es ist strengstens verboten, jegliche Art von Feuerwerkskörpern etc. im Innen- und Aussenbereich zu zünden.
5.3. Versicherung/ Haftung/ Sorgfaltspflicht
Für Beschädigungen und Verunreinigungen an Mobiliar und Einrichtungen in und um die Räumlichkeiten ist der Veranstalter haftbar. Für mitgebrachte Gegenstände haftet der Veranstalter/Kunde selbst. Der Veranstalter/Kunde ist verpflichtet, den Räumlichkeiten sowie den Inventargegenständen Sorge zu tragen. Die Behebung eventueller Schäden erfolgt durch den Veranstalter auf Kosten des Veranstalters.
5.4. Verlängerung und Kosten Security-Personal
Für die behördliche Bewilligung der Überzeitverlängerung (länger als 24.00 Uhr) verrechnen wir pauschal CHF 150.00.
Bei grösseren Veranstaltungen am Wochenende (Donnerstag, Freitag, Samstag) wird Security-Personal ab 22.00 Uhr empfohlen (CHF 55.00 pro Stunde)
6.1. Anzahlung
Eine Akonto-Zahlung ist als Anzahlung 7 Tage nach Auftragsbestätigung zu begleichen. Die Anzahlung beträgt die Hälfte der offerierten Gesamtkosten. Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem erwarteten Umsatz. Unklarheiten bei der Verrechnung sind sofort zu melden (innert 5 Arbeitstagen).
6.2. Annullierung von Anlässen
Annullierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
bis 30 Tage vor dem Anlass : 100% der allfälligen Lokationsmiete zuzüglich 30 % der vereinbarten Leistungen
bis 20 Tage vor dem Anlass : 100% der allfälligen Lokationsmiete zuzüglich 50 % der vereinbarten Leistungen
bis 10 Tage vor dem Anlass : 100% der allfälligen Lokationsmiete zuzüglich 100 % der vereinbarten Leistungen